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Dienstag, 24. April 2012

Mit Kindern Steuern sparen


- neue Regeln vereinfachen die Abrechnung bei der Steuererklärung
- Steuerberaterkammer rät: Prüfung des Kinderfreibetrages statt Kindergeld

Presse Finanzen Leipzig, 22. April 2012. Kinder machen Freude – und kosten Geld. Gerade Familien mit durchschnittlichem Einkommen freuen sich nicht nur über das monatliche Kindergeld. Auch die steuerlichen Vorteile sind für die finanzielle Sicherheit wichtig. Seit 2011 gibt es für Familien mit Kindern einige steuerliche Entlastungen und Änderungen. Die reichen von der Kinderbetreuung bis zu Ausbildung/Studium und orientieren sich an der Lebensphase des Kindes. Dabei gilt es zu beachten: Je nach persönlicher Lebenssituation fallen die Steuervorteile durchaus unterschiedlich aus.

Was ist mit Kinderbetreuungskosten?
Mit dem Jahresbeginn wurde das Absetzen der Betreuungskosten vereinfacht: Solche Ausgaben werden für Kinder unter 14 Jahren einheitlich als Sonderausgaben angerechnet. "Diese Regel ist klar, einfach und transparent", sagt Steffi Müller, Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen. Mit der Vereinfachung erfolgt jedoch keine Erhöhung der Steuerersparnis. "Familien können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen. Maximal reden wir hier über 4.000 Euro", erklärt Steuerberaterin Müller. Dabei ist es möglich, Familienmitglieder wie die Großeltern für die Betreuung einzusetzen und dann auch zu entlohnen. "Diese Kosten lassen sich legal absetzen, so dass man als Familie am Ende weniger Steuern zahlt." Wichtige Voraussetzung: Es müssen ordnungsgemäße Verträge – so wie sie auch unter Fremden üblich wären – geschlossen werden. Außerdem sollte die Betreuung tatsächlich stattfinden, die Vergütung muss per Rechnung und Überweisung erfolgen.

Kindergeld und Kinderfreibeträge
Für volljährige Kinder unter 25 Jahren entfällt die Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Auch bei der ersten Ausbildung bzw. dem Erststudium spielen die Einkünfte des Kindes keine Rolle mehr. "Im Klartext: Eltern bekommen weiterhin Kindergeld – egal wie viel das Kind während der Erstausbildung verdient. Für die Steuererklärung ist das eine Vereinfachung und Entlastung", sagt Steffi Müller.

Bei Kindern, die ihre erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, kommt eine Berücksichtigung für Kindergeld/Kinderfreibetrag nur noch in Betracht, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Davon nicht betroffen sind eine regelmäßige Arbeitszeit von unter 20 Stunden pro Woche, eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder ein Ein-Euro-Job.

Ab 2012 wird auch der für Ausbildungskosten als Sonderausgaben höchstens abzugsfähige Betrag von 4.000 auf 6.000 Euro im Jahr angehoben. "Ob hier das letzte Wort gesprochen ist, ist aber noch nicht sicher. Vor einem Finanzgericht ist bereits wieder ein Verfahren anhängig, in dem  für ein Erststudium ein Werbungskostenabzug verlangt wird", sagt die Präsidentin der sächsischen Steuerberater.

Neben dem Kinderfreibetrag erhält man für jedes Kind auch einen Betreuungsfreibetrag. Im Laufe des Jahres wird zunächst nur das Kindergeld ausgezahlt. Kindergeld und Kinder- sowie Betreuungsfreibetrag werden dabei für Steuervergünstigungen nicht zusammengerechnet. Der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag spielen erst bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle. Ist der Freibetrag günstiger, wird die Differenz zwischen Einkommensteuerersparnis und schon ausgezahltem Kindergeld automatisch vom Finanzamt erstattet. Die Freibeträge wirken sich auf die Einkommensteuer demzufolge nur aus, wenn die Steuerersparnis größer ist als der Anspruch auf Kindergeld.

Geld sparen? Der Berater hilft.
Was für die individuellen Einkommensverhältnisse das steuerlich optimale Modell ist, lässt sich als Laie nicht so leicht erkennen. Hier kann ein Steuerberater helfen, den Überblick zu behalten und Einbußen zu vermeiden. Kompetente Hilfe findet jeder Bürger einfach und schnell mit der Beratersuche auf der Internetseite der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen. Mehr unter www.sbk-sachsen.de, Stichwort "Beratersuche".


Für Rückfragen:
Björn-H. Lehmann (Öffentlichkeitsarbeit, Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen), Tel. 0341 / 5 63 36 30, E-Mail: presse@sbk-sachsen.de

PR Piloten (Agentur), Ulf Mehner, Franziska Höhne, Telefon: 0172 / 8935317,

Was die anderen Hochbegabten anders machen – ein Beispiel aus der Wirtschaft für die Politik

Man erkennt sie.


Es sind die kleinen Einsteins, die Picassos und die Mozarts. Sie lesen schon mit sechs Jahren „The New York Times“, korrespondieren mit fünf Jahren in Mandarin und spielen mit vier Jahren die Spatzenmesse in C-Dur. Später studieren sie dann bereits mit 14 an einer Uni und werden jüngster Professor oder jüngste Professorin.

Man kennt sie.

Dann gibt es noch die anderen.

Ihre Begabung ist nicht so offensichtlich. Oder: offensichtlich nur für Eingeweihte. Für Kennerinnen und Kenner. Wahrscheinlich stehen sie nicht in einem Labor. Ob sie mit dem Pinsel umgehen können? Seien Sie tapfer: Wohl eher nicht so. Ob sie eine Stradivari zu schätzen wissen? Hm.

Und doch haben sie ihre Begabung. Erkennbar wie gesagt fast nur für Eingeweihte.

Ein Beispiel: Ich war Mitglied in einem Verband, der das Wort „Wirtschaft“ in seinem Namen trägt. Es ging um ein Thema, das alle Menschen bewegt. Wirklich alle. Wirklich jeden. Es ging um Politik. Und um den Anlauf zu einem neuen Gesetz. Man diskutierte. Und fragte sich, wie man denn überzeugend argumentieren könnte.

Ich erwähnte den Gedanken einer Befragung. Sie kennen das: In jeder grösseren Stadt stehen diese Interviewer auf der grossen Einkaufsstrasse und wollen wissen, welche Zahnpasta, welches Waschmittel, welche Automarke Sie bevorzugen. Strasseninterviews nennen wir das. Wir, das sind meine Kolleg*innen aus der Marktforschung und ich. Ich hatte damals ein Institut für Markt- und Kommunikationsforschung. Unsere Klienten aus der Politik und Wirtschaft waren bekannt und angesehen und wir waren stolz darauf, für sie forschen zu dürfen.

In meinem Verband war das bekannt.

Ja. Sagte man: Eine Befragung auf der Strasse ist ein überzeugendes Argument. Wir – wer auch immer „wir“ sein sollte – wir stellen uns auf die Strasse und befragen die Menschen. Und dann geben wir – und das war der Sinn der Sache – das Ergebnis an den OB der Stadt. Einer von meinen Kollegen im Verband meinte dann: Ob wir wohl 50 Menschen dazu bewegen können, mit uns zu reden?

Wie, sagte ich: 50 Menschen?

Ja. Sagten die anderen. 50 Menschen wäre eine tolle Sache.

Klar sind 50 Menschen eine tolle Sache. Aber: Wie wollen wir einen OB mit den Stimmen von 50 Menschen motivieren, ein neues Gesetz in Gang zu bringen? Nach einer halben Stunde hatte man sich auf 100 Menschen geeinigt. Mit dem Zusatz: Ob wir das wohl schaffen werden?

Warum so zaghaft?

Die Jungs und Mädels, die hier zusammen sassen, waren die Menschen, die täglich über Millionen entschieden. Ihre Denkweisen waren nicht 100 oder 1.000. Es waren 1.000.000 und mehr!

Mir war klar, dass ich meine lieben Kolleginnen und Kollegen jetzt schockieren musste. Nicht weil ich Schocks mag – aber ich musste ihnen schon sagen, wie so etwas in der Realität funktioniert. Dass man an den verantwortlichen Stellen – sorry – 100 Menschen als Beweis nicht gelten lassen wird. Man wird schmunzeln und zur Tagesordnung übergehen.

Noch bevor ich den Gedanken: „Wie sag‘ ich es das denn jetzt?“ zu einem Satz modellieren konnte, war es raus:

1.000 INTERVIEWS!
1.000 Interviews?

Das Entsetzen war gross. Nur unser Präsident war begeistert. Und dann ging das los, was zumeist los geht, wenn ein Hochbegabter – eine Hochbegabte – eine Idee und einen Weg vor Augen hat: GEHT NICHT! FUNKTIONIERT NICHT! SCHAFFEN WIR NICHT! WIR SIND DOCH NICHT VERRÜCKT! WER SOLL DAS DENN ALLES ZAHLEN?

Ich hörte mir das eine Stunde an, während ich das Konzept schrieb, die Umsetzung des Konzepts plante und einen Entwurf für den Fragebogen entwarf. Unser Präsident hatte mich aus den Augenwinkeln beobachtet und rief mich auf – nach vorne zu kommen und die Einzelheiten zu präsentieren. Gesagt. Getan.
Wir fanden über 50 Mitglieder aus dem Wirtschafts-Verband, die mitmachten. Manager*innen, die ich mit meinem Team für diesen Einsatz schulte. Es waren wohl die Interviewer*innen mit den höchsten Stundenlöhnen, die hier und heute ehrenamtlich auf die Strasse gingen und sehr mutig die Menschen nach ihrer Meinung befragten.

Um Mitternacht hatten wir 1.037 Interviews geschafft. Alle von meinen Forscherkollegen und mir kontrolliert. Alle perfekt. Es war ein harter Job – aber selten habe ich ein Team von fast 100 „Mitarbeiter*innen“ so begeistert arbeiten gesehen.

Am nächsten Morgen wurde noch einmal kontrolliert. Und dann gingen die Fragebögen ins Rechenzentrum zur Uni. Ich schrieb dazu einen Bericht für die Präsentation. Mein Team zeigte einen bewundernswerten Einsatz. Und so konnte ich meiner Assistentin auch nicht die Bitte abschlagen, die Ergebnisse beim OB präsentieren zu dürfen.

Der OB schien sehr zufrieden. Und so wanderten unsere Ergebnisse weiter „nach oben“. Und so wurde aus unserer Idee der Beweis, dass die Menschen diese Verbesserung ihres Alltags wirklich wollten.

Schliesslich wurde aus dem Beweis ein Gesetz in Deutschland, das jedem Menschen den Alltag etwas besser macht. Zur Freude der Menschen.
Nein, so faszinierend wie ein Picasso ist dieses Gesetz nicht.

Aber es erleichtert seitdem allen Menschen ihr Leben. Und das Tag für Tag in Deutschland.

Wenn Sie Unternehmer*in sind: Gründen Sie einen Think Tank mit Ihren Hochbegabten und allen, die mutig sind und gross denken und handeln können. Dann sind Sie nicht nur Ihre Probleme los. Sie haben auch die Chance, die Welt ein bisschen besser machen zu können.

Was sagte John F. Kennedy in seiner Antrittsrede am 20. Januar 1961 in Washington, D.C.:

„Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann - fragt, was ihr für euer Land tun könnt (…) fragt, was wir gemeinsam tun können für die Freiheit des Menschen.“ [1]

Lilli Cremer-Altgeld
Mobil 0049 1575 5167 001