- neue Regeln vereinfachen die Abrechnung bei der
Steuererklärung
- Steuerberaterkammer rät: Prüfung des Kinderfreibetrages
statt Kindergeld
Presse Finanzen Leipzig, 22. April 2012. Kinder machen Freude – und
kosten Geld. Gerade Familien mit durchschnittlichem Einkommen freuen sich nicht
nur über das monatliche Kindergeld. Auch die steuerlichen Vorteile sind für die
finanzielle Sicherheit wichtig. Seit 2011 gibt es für Familien mit Kindern
einige steuerliche Entlastungen und Änderungen. Die reichen von der
Kinderbetreuung bis zu Ausbildung/Studium und orientieren sich an der
Lebensphase des Kindes. Dabei gilt es zu beachten: Je nach persönlicher
Lebenssituation fallen die Steuervorteile durchaus unterschiedlich aus.
Was ist mit Kinderbetreuungskosten?
Mit dem Jahresbeginn wurde das Absetzen der
Betreuungskosten vereinfacht: Solche Ausgaben werden für Kinder unter 14 Jahren
einheitlich als Sonderausgaben angerechnet. "Diese Regel ist klar, einfach
und transparent", sagt Steffi Müller, Präsidentin der Steuerberaterkammer
des Freistaates Sachsen. Mit der Vereinfachung erfolgt jedoch keine Erhöhung
der Steuerersparnis. "Familien können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten
absetzen. Maximal reden wir hier über 4.000 Euro", erklärt Steuerberaterin
Müller. Dabei ist es möglich, Familienmitglieder wie die Großeltern für die
Betreuung einzusetzen und dann auch zu entlohnen. "Diese Kosten lassen
sich legal absetzen, so dass man als Familie am Ende weniger Steuern
zahlt." Wichtige Voraussetzung: Es müssen ordnungsgemäße Verträge – so wie
sie auch unter Fremden üblich wären – geschlossen werden. Außerdem sollte die
Betreuung tatsächlich stattfinden, die Vergütung muss per Rechnung und
Überweisung erfolgen.
Kindergeld und Kinderfreibeträge
Für volljährige Kinder unter 25 Jahren entfällt die
Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Auch bei der ersten
Ausbildung bzw. dem Erststudium spielen die Einkünfte des Kindes keine Rolle
mehr. "Im Klartext: Eltern bekommen weiterhin Kindergeld – egal wie viel
das Kind während der Erstausbildung verdient. Für die Steuererklärung ist das
eine Vereinfachung und Entlastung", sagt Steffi Müller.
Bei Kindern, die ihre erste Berufsausbildung oder ein
Erststudium abgeschlossen haben, kommt eine Berücksichtigung für
Kindergeld/Kinderfreibetrag nur noch in Betracht, wenn das Kind keiner
Erwerbstätigkeit nachgeht. Davon nicht betroffen sind eine regelmäßige
Arbeitszeit von unter 20 Stunden pro Woche, eine geringfügige Beschäftigung
(Minijob) oder ein Ein-Euro-Job.
Ab 2012 wird auch der für Ausbildungskosten als
Sonderausgaben höchstens abzugsfähige Betrag von 4.000 auf 6.000 Euro im Jahr
angehoben. "Ob hier das letzte Wort gesprochen ist, ist aber noch nicht
sicher. Vor einem Finanzgericht ist bereits wieder ein Verfahren anhängig, in
dem für ein Erststudium ein
Werbungskostenabzug verlangt wird", sagt die Präsidentin der sächsischen
Steuerberater.
Neben dem Kinderfreibetrag erhält man für jedes Kind auch
einen Betreuungsfreibetrag. Im Laufe des Jahres wird zunächst nur das
Kindergeld ausgezahlt. Kindergeld und Kinder- sowie Betreuungsfreibetrag werden
dabei für Steuervergünstigungen nicht zusammengerechnet. Der Kinder- und der
Betreuungsfreibetrag spielen erst bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle.
Ist der Freibetrag günstiger, wird die Differenz zwischen
Einkommensteuerersparnis und schon ausgezahltem Kindergeld automatisch vom
Finanzamt erstattet. Die Freibeträge wirken sich auf die Einkommensteuer
demzufolge nur aus, wenn die Steuerersparnis größer ist als der Anspruch auf
Kindergeld.
Geld sparen? Der Berater hilft.
Was für die individuellen Einkommensverhältnisse das
steuerlich optimale Modell ist, lässt sich als Laie nicht so leicht erkennen.
Hier kann ein Steuerberater helfen, den Überblick zu behalten und Einbußen zu
vermeiden. Kompetente Hilfe findet jeder Bürger einfach und schnell mit der
Beratersuche auf der Internetseite der Steuerberaterkammer des Freistaates
Sachsen. Mehr unter www.sbk-sachsen.de,
Stichwort "Beratersuche".
Für Rückfragen:
Björn-H. Lehmann (Öffentlichkeitsarbeit,
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen), Tel. 0341 / 5 63 36 30, E-Mail: presse@sbk-sachsen.de
PR Piloten (Agentur), Ulf Mehner, Franziska Höhne,
Telefon: 0172 / 8935317,
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